Feuerschaden

 Wegen der bei Feuerschäden üblicherweise großen Schadenhöhe und der Vielzahl der beschädigten bzw. zerstörten Gegenstände, wird die Auflistung der beschädigten bzw. zerstörten Sachen stets auf dem Postwege bzw. über den persönlichen Kontakt erfolgen. Wenn Sie ein Formular auch für den Postweg verwenden, fügen Sie bitte immer die Auflistung auf einem separaten Blatt bei.

 

 

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